Quelle: Johanna Drescher • ADFC Hamburg • 20.10.2014
Hamburg stellt Schilder „Fahrräder auf der Fahrbahn erlaubt“ auf
Benjamin Harders, ADFC-Bezirksgruppe Altona, Herr Heitmann, Polizeikommissariat 25, Herr Schubert, Behörde für Inneres und Sport (v. l. n. r.).
Quelle: ADFC Hamburg
ADFC-Ehrenamtliche feierten ihren Erfolg: Endlich stehen in Hamburg Schilder, die darauf hinweisen, wenn Radwege nicht mehr benutzt werden müssen. Der ADFC hatte dies seit Jahren gefordert und überreichte vor zwei Jahren sogar dem Polizeipräsidenten ein Wunsch-Verkehrs-Schild. Nun trafen sich Herr Schubert (Behörde für Inneres und Sport), Herr Heitmann (Polizeikommissariat 25) und Benjamin Harders (ADFC-Bezirksgruppe Altona) an einem der frisch aufgestellten Schilder an der Luruper Hauptstraße/Elbgaustraße. … ► weiterlesen
ADFC ruft zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf
Quelle: Susanne Elfferding • ADFC-Pressemitteilung • 15.07.2013
Autos müssen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,50 m halten
Wer kennt das nicht? Ein Auto drängelt, schneidet einem den Weg ab oder hupt. Gern auch mit eindeutigen, manchmal obszönen Gesten des Fahrers.
Viele Radfahrer fühlen sich stark gefährdet, wenn Autofahrer die Sicherheitsabstände beim Überholen nicht einhalten. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Radfahrer einen Seitenabstand von 75 bis 80 cm zum Bordstein nach rechts einhalten müssen, neben geparkten Fahrzeugen eine Türbreite, also etwa 1 m. Bei einem LKW kann das auch schon mal 1,50 m sein. Autofahrer dagegen haben beim Überholen eines Radfahrers 1,5 m Abstand zu halten, bei Geschwindigkeiten ab 90 km/h sogar 2 m. Bei Steigungen oder vom Radfahrer mittransportierten Kindern sind ebenfalls 2 m notwendig, so die Rechtsprechung. … ► weiterlesen